Gründung einer Mini-GmbH / Unternehmergesellschaft in der Praxis beim Notar
Für den Betrieb eines Einzelhandelsgeschäft in Lübeck möchte ich eine Mini-GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt) gründen.
Kurzer Anruf bei dem Notar meines Vertrauens. Termin am Mittwoch, den 16.09.2009. Wir besprachen Details wie “Firma” (also den Namen der UG) und Stammkapital, wie auch Geschäftsführer und Gesellschafter.
Ich gründe nach Musterprotokoll. Das hat Kostenvorteile, da die Gebühren des Notars niedrig gehalten werden.
Theoretisch kann man eine Mini-GmbH mit 1,00€ Stammkapital gründen. In der Praxis läuft man allerdings Gefahr sich der Insolvenzverschleppung schuldig zu machen, denn genau diese müsste man schon beim Eingang einer kleinen Telefonrechnung anmelden. Daher gab ich als Stammkapital 1000,00€ an. Diese 1000,00€ müssen dann auch belegbar auf ein Firmenkonto eingezahlt werden. Theoretisch könnte man das Geld umgehend danach wieder abheben, aber ich möchte mit der UG später ja auch wirklich arbeiten und daher ist das auch so in Ordnung.
Nachdem der Notar sich seine Notizen gemacht hatte, vereinbarten wir einen Termin für Freitag den 18.09.2009. An diesem Tag habe ich dann die Urkunde unterschrieben und noch eine Erklärung, dass ich mich weder der Insolvenzverschleppung noch eines Finanzbetruges schuldig gemacht habe.
Zeiteinsatz für den ersten Termin waren ca. 10 Minuten. Beim zweiten waren es dann nocheinmal 10 Minuten. Soweit, so gut. Heute am Dienstag den 23.09.2009 bekam ich dann die beurkundete Fassung des Ganzen und die Kostennote des Notars. Diese belaufen sich auf ca. 60,00€.
Nun warte ich auf den Bescheid durch das zuständige Amtgericht mit einer entsprechenden Handelsregisternummer. Ich bin gespannt und werde berichten.








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