Recht: Werbung bei Google – Adwords
Zunehmende Beliebtheit gewinnt die Werbung über das AdWord-System von Google.
Bei der Stichwortsuche über google werden so am rechten Rand und an der obersten Stelle Anzeigen angezeigt, bei den Stichworten (sog. Keywords), die der Werbende vorher festgelegt hat.
Der BGH (Bundesgerichtshof) wurde mittlerweile in einigen Konstellationen bemüht.
Ein Elektronikhersteller bewarb sein Produkt mit dem Namen “pcb”. Dies ist eine gängige Abkürzung für Leiterplatten. Bei der Einhabe von “PCB-POOL” in der Suchmaschine von google erschien so auch die Anzeige des Beklagten, was die Klägerin, das Unternehmen PCB-Pool, zum Anlass nahm gegen die Konkurenz zu klagen. Die Klage wurde abgewiesen. PCB wäre zwar Bestandteil eines gesichterten Firmennamens aber dennoch eine gängige Abkürzung für ein Produkt. Die Konkurenz darf weiter werben.
Ähnliche Entscheiden folgten. Die “Beta Layout GmbH” klagte gegen eine Werbung, die bei der Eingabe von “Beta Layout” erschien. Auch diese Klage wurde abgewiesen, da die Werbung, die rechts neben den eigentlichen Suchergebnissen dargestellt wurde, keine Verwechslungsgefahr zur “Beta Layout GmbH” darstellte.
Ein weiteres Verfahren befindet sich beim Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung. Aktuell lässt sich folgendes Sicher sagen. Bei Werbung innerhalb des Google-Sytemes und auch generell im Internet sollten Sie es unbedingt vermeiden geschützte Markennamen und Konkurenzfirmierungen zu benutzen.
Tipp: Benutzen Sie als Keyword in Adwords keine Markennamen oder Konkurenzfirmierungen.
Generell gilt also. Verkaufen Sie Äpfel, so ist das Keyword “Apfel” vielleicht das Richtige. Machen Sie das ganze auf Englisch, so achten Sie bei der Werbekampagne lieber darauf, dass Sie nicht mit dem Computerhersteller in Verbindung gebracht werden.
Wie sie das richtige “Keyword” für Ihre Kampagne finden, werde ich in einem anderen Artikel erläutern. Hier ging es vorerst um den rechtlichen Aspekt.
Tags: Adwords, Rechtliches, Werbung








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