Die richtige Rechtsform wählen

Schon in früheren Artikeln habe ich verdeutlicht, dass ich aktuell dabei bin eine Mini-GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen.

Das muss aber nicht für jeden die richige Rechtsform sein.

Grob lässt sich die Wahl der richtigen Rechtsform in 5 Fragen aufteilen, auf die ich versuche die nötigen Entscheidungshilfen zu liefern. Das sind:

  1. Wieviel Startkapital steht zur Verfügung
  2. Wer haftet für den unternehmerischen Erfolg bzw. Misserfolg
  3. Wer soll der Chef sein?
  4. Wie wollen Sie dem Finanzamt gegenüber stehen?
  5. Wie wollen Sie die Buchhaltung führen?

Nun also Schritt für Schritt.

Wieviel Startkapital steht zur Verfügung?

Das benötigte Startkapital für die reine Gründung steht und fällt mit der Wahl der Unternehmensform.

Gründen Sie eine Kapitalgesellschaft, müssen Sie eine Mindesteinlage aufbringen. Bei der Mini-GmbH beträgt diese theoretisch 1,00€, praktisch aber eher 1.000,00€. Bei der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sind es 25.000,00€ (wobei eine anteilige Sachgründung möglich wäre) und bei einer Aktiengesellschaft erhöht sich das Mindestkapital auf 50.000,00€.

Bei Personengesellschaften müssen Sie dagegen kein Mindestkapital aufbringen. Hier fallen Einzelunternehmen, die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Kommanditgesellschaft (KG), wie auch die Partnergesellschaft für Freiberufler rein.

Gründen Sie in Ihrer Rechtsform mit langfristiger Planung. Eine Umgründung in eine neue Unternehmensform bringt neue Kosten mit sich.

Wer haftet für den unternehmerischen Erfolg bzw. Misserfolg?

Hier unterscheiden sich die Personen- von den Kapitalgesellschaften.

Innerhalb der Personengesellschaften haften sie grundsätzlich voll mit Ihrem Privatvermögen (dazu zählen alle weltlichen Besitztümer). Eine kleine Besonderheit gibt es bei der KG. Hier haftet der Komplementär (Vollhafter) mit seinem kompletten Vermgen und die sogenannten Kommandisten (Teilhafter) nur in der Höhe Ihrer individuellen Gesellschaftseinlagen.

Wollen Sie die Haftung dagegen begrenzen, wählen Sie die Mini-GmbH, GmbH oder AG als Gesellschaftsform. Hier haften Sie nur mit dem Stammkapital der Gesellschaft und nicht mit Ihrem Privatvermögen. Um Kredite bei Banken zu erlangen werde diese Sie aber dennoch in private Haftung nehmen.

Entgegen vieler Meinungen, kann eine Gründung als Kapitalgesellschaft auch gegenüber einer Bank die Kreditwürdigkeit erhöhen. Beantragen sie bei der Bank für Ihre Kapitalgesellschaft einen Kredit und gehen dort eine persönliche Bürgschaft ein, so ist die Bank im Falle eines unternehmerischen Misserfolges wahrscheinlich die einzige, die an Ihr privates Vermögen herantritt. Im Falle eine Personengesellschaft müsste die Bank sich Ihr Vermögen mit anderen Gläubigern teilen.

Wer soll der Chef sein?

Wer Chef wird, ist abhängig von der Unternehmensform.

In einer GbR liegt die Geschäftsführung in der Hand aller Gesellschafter. Das nennt sich Gesamtvertretung. Abweichende Regelungen könnten durch den Gesellschaftsvertrag vereinbart werden.

In der OHG ist es ähnlich; Jeder Gesellschafter kann im Namen der OHG handeln. Jeder ist für die Geschäftsführung und der Vertretung nach Außen zuständig. Entgegen der GbR können innerhalb der OHG aber auch Prokuristen mit der Geschäftsführung betraut werden.

Bei der KG wird der Komplementär zum Geschäftsführer. Die Kommenditisten haben lediglich eine Kontrollfunktion.

Innerhalb der GmbH wird ein oder mehrere Geschäftsführer bestellt. Diese sind leitende Angestellte der Gesellschaft.

Bei der AG übernimmt die Führung der Vorstand. Dieser ist nicht an die Weitungen der Aktionäre und des Aufsichtsrates gebunden.

Wie wollen Sie dem Finanzamt gegenüber stehen?

Steuerliche Empfehlungen sind schwierig auszsprechen. Beachten Sie bitte, dass alles Schilderungen lediglich aus meiner persönlichen Erfahrung entstehen. Es handelt sich hier nicht um Steuerberatung und grade bei der steuerlichen Gründungsbetrachtung sollten Sie einen Steuerberater befragen.

Oft entstehen grade in der Gründungsphase eines Unternehmens Verluste. Innerhalb eines Einzelunternehmens und auch bei der GbR können diese Verluste mit den Einkünften aus dem letzten Jahr verrechnet werden, so dass das Finanzamt Steuern über den sogenannten Verlustrücktrag erstatten muss.

Bei der GmbH ist das anders, denn Verluste aus der Startphase können nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Diese Verluste önnen erst beim Finanzamt geltend gemacht werden, wenn Sie im Folgejahr Gewinn machen.

Bei Kaitalgesellschaften wie der GmbH lässt sich zudem das Gehalt des Geschäftsführers als Betriebsausgabe absetzen. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen gibt es dagegen einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500,00€.

Als Faustregel lässt sich folgendes Feststellen. Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftssteuer, Personengesellschaften der Einkommenssteuer.

Wie wollen Sie die Buchhaltung führen?

Allein das Wort “Buchhaltung” verursacht in vielen Köpfen gleich Kopfschmerzen. Der Gesetzgeber macht es einem aber auch nicht einfach.

Viele Unternehmen sind zu einer vollständigen doppelten Buchführung gezwungen und das dann auch noch mit Jahresabschluss und Gewinn- und Verlustrechnung. Dazu gehören Unternehmer die Kaufleute sind, die ein selbstständiges Gewerbe betreiben, Einzelunternehmen, die OHG und die KG und außerdem alle Kapitalgesellschaften.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, trifft nur die Buchhaltungspflicht. Zumindest bis der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb 50.000,00€ oder der Umsatz 500.000,00€ übersteigt.

Nicht-Kaufleute (Kleingewerbe und möglicherweise Handelsgewerbe) und Freiberufler sind von der Buchhaltungspflicht befreit. Auch Land- und Forstwirte gelten als Nicht-Kaufleute. Diese legen eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung vor. Sie nehmen einfach alle Einnahmen des Kalenderjahres und ziehen davon alle Ausgaben ab. Sie erhalten Ihren Gewinn.

Anmerkung: Dieser Artikel kann nur eine kleine Orientierung darstellen. Im Zweifel hilft der Steuerberater, der Unternehmensberater oder aber das Kommentarfeld auf diesem Blog. Fragen Sie gerne nach, wenn Sie etwas genauer wissen möchten.

Diesen Artikel weiterempfehlen

Selbständig und Geld verdienen Selbständig und Geld verdienen Selbständig und Geld verdienen Selbständig und Geld verdienen
 

Tags: , , , , , , , ,

Kommentare

Bisher keine Kommentare...

  • Kommentieren
     
    Your gravatar
    Ihr Name