Imageproblem der Mini-GmbH

Mehrfach wurde ich darauf angesprochen, ob die sog. Mini-GmbH nicht ein Imageproblem für potenzielle Kunden, Geschäftspartner und Banken bedeuten würde.

Die Unternehmergesellschaft / Mini-GmbH muss als Firmierung wie folgt am Markt auftreten: “Musterfirma UG (haftungsbeschränkt)” gegenüber der “vollen” GmbH “Musterfirma GmbH”. Nun wird doch jeder wissen, dass die GmbH eigentlich auch nur “Gesellschaft mit beschränkter Haftung” bedeutet.

Von der eigentlichen Firmierung sehe ich noch keinen Imageschaden. Nun könnte man dann weiter spinnen und meinen, dass der Gründer keine 25.000,00€ bzw. 12.500,00€ (mit Sachgründung) hatte, um eben eine volle GmbH zu gründen. Vielmehr sind die Gründungskosten für eine Mini-GmbH einfach geringer.

Lieferanten bei denen man auf Rechnung bestellen möchte und auch Kreditgebenden Banken muss so oder so mit dem Privatvermögen gehaftet werden. Zumindest während der Gründungsphase.

Hier wurde ich mittlerweile mehrfach darauf angesprochen, ob es denn den Banken nicht lieber ist, wenn man als Einzelunternehmer nach Krediten fragt. Meiner Erfahrung nach ist es in den Geschäftskundenbetreuungen der Banken so, dass man mit einer GmbH sogar besser da steht. Die Gründe sind schnell erklärt. Gerät der Gründer mit seiner Geschäftsidee in Schieflage, so werden die meisten Gläubiger die GmbH in die Haftung nehmen. Das Privatvermögen bleibt für die Bank übrig. Hinter diesem Hintergrund müsste einem eigentlich jede Bank dazu raten eine GmbH oder Mini-GmbH zu gründen.

Meine Meinung: Kein Imageproblem durch den Firmenzusatz UG (haftungsbeschränkt) gegenüber der GmbH.

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