Mini-GmbH – Eintragung durch das Amtsgericht

Es war nun schon etwas länger still. Meine Gründung einer Unternehmergesellschaft / Mini-GmbH hat sich verzögert. Ich hatte bereits berichtet. Das Vorhaben hat sich im Wesentlichen aus zwei Gründen erzögert.

  • Die Kostennote des Amtsgericht wurde bezahlt, die Zahlung konnte aber nicht zugeordnet werden.
    Das war wohl mein Fehler. Ich hatte die Überweisung ausnahmsweise per Hand bei der Bank eingereicht und im Aktenzeichen wohl einen Zahlendreher. Die weitere Bearbeitung der Eintragung wird durch das Amtsgericht erst nach Bezahlung der Kosten durchgeführt
  • Der Gesellschaftsvertrag war fehlerhaft
    Dieser Ansicht war nach Aussagen meines Notars ein Rechtspfleger des Amtsgerichtes. Ich hatte bei oberflächlicher Betrachtung angenommen, dass es sich bei dem von mir unterschriebenen Verträgen um das sogenannte Musterprotokoll handele. Ob mein Notar hier einen Fehler gemacht hat, oder es am Amtsgericht lag ist mir allerdings wirklich egal. Ich musste zwar einen neuen Vertrag unterschreiben, aber das Ganze dauert ja nur 5 Minuten.

Nun ist die Mini-GmbH / Unternehmergesellschaft eingetragen. Ich habe eine Registernummer bekommen. Mit diesen Unterlagen werde ich nun in den nächsten Tagen ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und danach ein Konto eröffnen.

Momentan bin ich unsicher, ob ich das Konto der UG (Unternehmergesellschaft) bei meiner Hausbank (der Deutschen Bank) oder bei der Commerzbank eröffne. Das hat vor allem den Grund, dass vorhandene Kunden beim Wechsel der Bank eher wahrnehmen, dass sich die Bankverbindung ändert.

Zum Auswahl der Bank hatte ich hier bereits geschrieben:

Bankkonto für die Unternehmergesellschaft (UG) / Mini-GmbH

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