Wichtige Änderungen für Selbständige und Unternehmer in 2010 von A bis Z
Heute schreiben wir den 21. Dezember 2009. Das Jahr neigt sich schnell und sicher dem Ende zu. Für 2010 erwarten uns Selbständige einige Änderungen, die ich Ihnen in einer Übersicht präsentieren möchte.
Abschreibungen
Ab 2010 dürfen Anschaffungen bis 410,00€ Einzelpreis im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden. Hier besteht dann allerdings ein Wahlrecht. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit einen so beschimpften Abschreibungspool zu erfassen und dann mit 20% im Jahr abzuschreiben.
Zu diesem Thema sollten Sie gerne Ihren Steuerberater befragen.
Quelle: Mittelstanddirekt.de
Erbschaftssteuer
Auch die Erbschaftssteuer wurde zum Teil des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Und gerade dieser Punkt bereitet mir harte Kopfschmerzen. Oberflächlich betrachtet scheinen die Änderungen nur Vorteile zu bringen, aber was sind die Änderungen. Die Gesetzestextänderungen lesen sich überaus unkomfortabel. Ich versuche es trotzdem:
In der Presse vernahm ich die Mitteilung, dass die Erbschaftssteuer nun auf 15% gesenkt wurde, bei höheren Erbschaften bis (und hier liest man unterschiedliche Summen zwischen 250.000,00€ und 300.000,00€) 300.000,00€ auf 20% gesenkt. Vielmehr offenbart sich mir beim Gesetzesentwurf folgende Tabelle. Eine Pauschalaussage ist also scheinbar grundsätzlicher Quatsch, hängt doch die prozentuale Belastung auch von der Steuerklasse ab.

Im Groben scheint es aber folgendes zu ergeben:
- Erben wird günstiger
- Schenkungen werden vereinfacht
- Firmenübertragungen wurden auch verändert (siehe Punkt: Firmennachfolger / Unternehmensnachfolge)
Sie wollen konkrete Informationen? Ich werde im Januar noch einmal zurückkommen zum Erbschaftsgesetz, einen ausführlichen Artikel verfasssen. Für heute kann ich nur die Quelle anbieten und Ihnen ans Herz legen, dass Sie Ihren Steuerberater befragen sollten. Der weiß es wahrscheinlich auch nicht, aber immerhin sollte er es wissen.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Firmennachfolger / Unternehmensnachfolge (gehört zur Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer)
Ab 2010 gibt es auch Änderungen für die Firmennachfolge. Führt der neue Chef das Unternehmen mindestens 5 Jahre weiter, so bleiben 85% des übertragenen Betriebsvermögens steuerfrei. Sind es 7 Jahre, so bleiben sogar ganze 100% steuerfrei. Eine Weiterführung im steuerlichen Sinne ist an sogenannte Lohnsummen gekoppelt. Befragen Sie unbedingt Ihren Steuerberater.
Dies gilt für Unternehmen ab 20 Angestellten (bisher ab 10 Angestellten).
Quelle: Bundesfinanzministerium
Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer
Der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer, also die Höhe der Einnahmen, bis zu der gar keine Einkommenssteuer anfallen, wird ab 2010 erhöht. Für 2009 betrug er 7.834 Euro/15.668 Euro (Ledige/Verheiratete).
Ab dem Jahr 2010 steigt der Grundfreibetrag auf 8.004 Euro/16.008 Euro (Ledige/Verheiratete).
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Das Kindergeld wird um 20 Euro pro Kind angehoben. “Das Kindergeld beträgt monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 184 Euro, für dritte Kinder 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 Euro.” (Zitat aus § 66 Absatz 1 Satz 1)
Quelle: Bundesfinanzministerium
Krankenversicherung
Krankenversicherungsbeiträge können steuerlich abgesetzt werden. Bisher konnten Arbeitsnehmer und Beamte nur in bestimmten Grenzen bis zu 1.500,00€ jährlich absetzen.
Ab 2010 gibt es Freibeträge für die Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen. Diese liegen bei 2.800,00€ / Jahr für Selbständige bzw. 1.800,00€ / Jahr für Angestellte.
Abgesetzt werden darf der Krankenversicherungsbeitrag. Wer Anspruch auf ein Krankengeld hat (das hat wohl auch der Großteil der Versicherten), der muss 4% abziehen. Somit lassen sich dann 96% des Krankenversicherungsbeitrages und 100% des Pflegeversicherungsbeitrages absetzen.
Desweiteren kann innerhalb der privaten Krankenversicherung nur der sogenannte Basistarif abgesetzt werden. Komfortleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung oder ähnliches ist nicht absetzbar. Die Privaten Krankenversicherungen werden entsprechende Leistungen aus dem Beitragsbescheid herausrechnen, damit der Versicherte weiß, wie viel er denn absetzen darf.
Wer mit dem Krankenversicherungsbeitrag und dem Beitrag zur Pflegeversicherung noch nicht die 2.800,00€ ausgeschöpft hat, der darf noch weitere Policen absetzen, wie etwa Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen.
Prämien der privaten Krankenversicherungen fürs Kind und für den Ehepartner sind auch absetzbar.
Zu diesem Thema sollten Sie gerne Ihren Steuerberater befragen.
Quelle: Bundesfinanzministerium oder Bundesfinanzministerium
Pfändungsschutzkonto oder P-Konto
Anders als der Name es vermuten lässt und im Übrigen auch anders, als es die Presse oftmals geschluckt und verbreitet hat, handelt es sich bei dem sogenannten Pfändungsschutzkonto nicht um ein neues Produkt in der Bankenwelt. Vielmehr kann eine Girokonto mit dem Vermerk “P-Konto” geführt werden. Ein Anspruch auf ein Girokonto wird durch dieses Gesetz im Übrigen nicht gegeben.
Das Ganze wird ab dem 1. Juli 2010 möglich sein. Die jeweilige Bank gibt den Vermerk P-Konto auch an die Schufa weiter. Das Konto wird dann so eingerichtet, dass der Inhaber über den pfändungsfreien Betrag verfügen kann. Das sind einkommensabhängig mindestens 989,99€. Wenn Unterhaltspflicht besteht erhöht sich das pfändungsfreie Einkommen.
Hier ein kleiner Auszug aus der Pfändungstabelle: (Quelle Wikipedia.de)

Folgende Punkten führen zu einer Erhöhung des pfändungsfreien Einkommens:
- Bezug von Kindergeld und anderen Geldleistungen für Kinder (sofern nicht gerade die Unterhaltsforderungen des Kindes, für das Leistungen empfangen werden oder die bei der berechnung des Pfändungsschutzes berücksichtigt werden, gepfändet werden sollen)
- gesetzliche Unterhaltspflichten.
- Entgegennahme von Geldleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfe) für Personen, die in der Bedarfsgemeinschaft des Kontoinhabers leben und denen der Kontoinhaber nicht gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist.
- Einmalige Geldleistungen (§ 54 II SGB I) oder Geldleistungen zum Ausgleich des durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwandes (§ 54 III Nr. 3 SGB I).
Bisher und bis zum 01. Juli 2010 musste eine Pfändungsaufhebung stets beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. In Zukunft soll das von den Banken unter Vorlage der nötigen Unterlagen durchgeführt werden.
Quelle: Sozialleistungen.info
Umsatzsteuer
Ab 2010 gilt für Übernachtungen in Hotels der verminderte Steuersatz von 7%. Das ist einer der Ergüsse des Wachtumsbeschleunigungsgesetzes. Beschlossen wurde dies nach harten Kritiken am 18.12.2009. Hierbei ist das Übernachtungsdatum maßgeblich und nicht das Buchungsdatum. Wenn Sie schon heute eine Rechnung für Übernachtungen in 2010 bekommen haben, so müsste diese neu ausgestellt werden.
In der Praxis und im Preis würde sich für uns Selbständige eigentlich nichts ändern. Allerdings ist abzusehen, dass eine Übernachtung, die heute 100,00€ brutto (also 84,04€ netto) kostete, in Zukunft wahrscheinlich auch 100,00€ brutto (dann aber 93,46€ netto) kosten wird. Die Steuersenkung wird laut Expertenmeinungen wenn überhaupt, dann nur zu maximal 20% ankommen. Bei unserem obigen Beispiel mit der 100,00€-Übernachtung wäre die Nettopreiserhöhung also immernoch bei 11,20€.
Für Hotelinhaber natürlich ein riesiges Steuergeschenk. Viele Hoteliers werden diese Tage also nicht nur Weihnachten feiern. Auf der anderen Seite gibt es wohl wirklich viele notleidende Hotels. Bei uns in Lübeck soll nun Ende 2011 das Mövenpick schließen. Und das nicht wegen Reichtum sondern wegen Unrentabilität. So kann es gehen.
“1. Der § 12 Absatz 2 Nummer 10 abschließende Punkt wird durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 11 wird angefügt:
„11. die Vermietung von Wohn-und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält.“” (Zitat aus Gesetzestext)
Unklar ist mir aktuell noch, ob diese Vermietung von Wohn- und Schlafräumen auch Campingplätze einschließt. Hier wurde das Gesetz einmal beschossen, dass es doch ein Unding wäre, dass der Großverdiener nun theoretisch günstiger in seinem Luxushotel nächtigen dürfte, während der sparsame Camper für seinen Zeltstellplatz satte 19% Mehrwertsteuer bezahlen darf.
In eigener Sache: Hier fehlt mir als Quelle der Text des beschlossenen Gesetzes. Das Bundesfinanzministerium zeigt die Ampel der Bundesratsabstimmung auf rot, obwohl es beschlossen wurde. Ein Text des vielleicht geänderten Entwurfes ist leider nicht zu finden. Hat wer einen Link für mich?
Die Umsatzsteuersenkung betrifft übrigens auch Campingplätze. Hier streiten sich in vielen Quellen die Geister, aber der ursprüngliche Gesetzesentwurf wurde dahingehend ergänzt. Campingplätze sind dabei.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Vorsorgeaufwendungen
Hierzu nähere Details im Punkt “Krankenversicherung”. Im Grunde geht es darum: Wenn der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist, dann können neben den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auch noch Beiträge zur Unfall-, Lebens- und Arbeitslosenversicherung zugerechnet werden.
Quelle: Bundesfinanzministerium oder Bundesfinanzministerium
Zum Fazit
Zugegeben. Zum “Z” gab es einfach nichts zu berichten, aber ich wollte die Überschrift so haben.
Die Gesetzesänderungen für 2010 bedeuten in der Summe Steuererleichterungen und mehr Geld. Das betrifft den Selbständigen, aber auch Angestellte. Ich denke im Zuge dessen, dass sich unsere Politiker “Wachtumsbeschleunigung” auf die Fahnen geschrieben haben, sind das die Zeichen in die richtige Richtung. In wie weit das Ganze durch Vater Staat finanzierbar ist, ist für mich nicht ersichtlich. Wir hoffen auf das Beste.
Ich wünsche allen Lesern auch ohne Augenmerk auf die o.g. Änderungen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2010.









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