Fast unbezahlter Urlaub und unbezahlte Krankheit dank 8 Stunden – Vertrag

Für den Arbeitgeber sind die Krankheitstage und auch die Urlaubstage der eigenen Angestellten sehr teuer. Arbeitgeber in anderen Ländern haben es einfacher und günstiger, aber auch hierzulande gibt es immer wieder Versuche den teuer bezahlten Urlaub und die bezahlten Krankheitstage zu vermeiden.

Ein großer deutscher Arbeitgeber hat dafür einen Arbeitsvertrag auf 8-Stunden-Basis erschaffen. Aber wie sieht es mit der rechtlichen Situation aus?

Es gibt selten Artikel bei denen ich Angst vor einer Abmahnung bekomme. Bei diesem schon. Allein deshalb werde ich hier nicht darüber berichten, wer dieser deutsche Arbeitgeber ist. Aber eines sei gesagt: Es ist ein großer deutscher Arbeitgeber.

Und genau dieser Arbeitgeber hat eine Arbeitsvertragsvariante erschaffen, die aus der Sicht des Arbeitsgebers schon fast genial ist. Neue Angestellte bekommen einen Arbeitsvertrag über 8 Wochenstunden. Jede Stunde, die darüber hinaus gearbeitet wird, wird als Überstunde bezahlt. In der Regel arbeiten die betroffenen Arbeitnehmer ganz normal die volle Arbeitszeit.

Bis auf wenige Ausnahmen:

  1. Innerhalb von Krankheitszeiten werden nur die vereinbarten Stunden abgerechnet
  2. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der vertraglichen Arbeitszeit, Urlaub wird faktisch fast gar nicht bezahlt
  3. Bei geringen Auftragsvolumen wird die Arbeitszeit der 8-Stunden-Mitarbeiter runtergefahren

Wie bereits geschrieben ist diese Variante der Vertragsgestaltung aus Sicht eines Arbeitgebers schon fast genial. Aber auch nur fast. Die reine Tatsache, dass die reale Arbeitszeit nämlich regelmäßig über 30 Stunden die Woche ist, begründet auch schon eine Veränderung des Vertragsverhältnisses. Ich bin kein Anwalt und würde diese Variante der Arbeitsvertragsgestaltung niemals anwenden, aber ich denke es ist trotzdem ein interessanter Ansatz.

Wie denken Sie darüber?

Diesen Artikel weiterempfehlen

Selbständig und Geld verdienen Selbständig und Geld verdienen Selbständig und Geld verdienen Selbständig und Geld verdienen
 

Tags: ,

Kommentare: 1

Hinterlassen Sie einen Kommentar »

 
  • Ich denke darüber: Jeder schaut, wo er bleibt. Wer nicht mitmachen will, muss es auch nicht. Mich regt überzogener Verbraucherschutz auf. Wenn es die Menschen mit sich machen lassen, sind sie selbst schuld. Kann mir schwer vorstellen, dass der Arbeitnehmer keine andere Arbeitsmöglichkeit findet. (Freizügigkeit in der EU usw…)

    Will aber keinen verurteilen, sollte es doch keine andere Möglichkeit geben, als für diese Firma zu arbeiten, ist es eben extrem be-scheiden.

     
     
     
  • Kommentieren
     
    Your gravatar
    Ihr Name