Neue KfW-Gründungsförderung kurz vorgestellt

An einigen Menschen, meiner Person eingeschlossen, sind die neuen KfW-Gründungsförderungen vorbeigeflogen, daher hier ein kleiner Einschub. Zum 01. April 2011 hat die KfW Bankengruppe das Förderangebot für Unternehmensgründer neu geregelt und so entstanden auch neue Produkte.

Günstige Kredite von der KfW sind für Existenzgründer und Jungunternehmer oft eine gute Möglichkeit das benötigte Startkapital zu erhalten. Das kann auch bei Vergrößerungen eines bestehenden Unternehmens von großer Wichtigkeit sein. Fern von den oft schlechteren Konditionen einer Hausbank, kann man bei der eigenen Hausbank (wenn diese denn KfW-Partner ist) auch einen KfW-Kredit beantragen. Die Konditionen sind dabei in der Regel relativ gut, dafür sind die Kredite aber auch nicht für jeden geeignet.

So gibt es einen neuen “KfW-Gründerkredit – StartGeld” der einen Finanzierungshöchstbetrag von 100.000€ hat. Ein solches Darlehen kann bis zu 3 Jahre nach Gründung des Unternehmens beantragt werden. Dabei sind Investitionen in voller Höhe förderungsfähig, Betriebsmittel nur bis 30.000,00€.

Bei dem Kredit übernimmt die KfW dabei 80% des Kreditrisikos von den Banken oder Sparkassen. Der effektive Zinssatz beginnt ab 5,48% für das “StartGeld”.

Der “KfW-Gründerkredit – Universell” ist für Unternehmensgründer und Unternehmer mit Fremdkapitalbedarf für größere Investitionen und Betriebsmittel geeignet. Der Kredithöchstbetrag liegt hier bei 10 Mio. Euro pro Vorhaben und der Kredit kann ab dem dritten und in Ausnahmefällen auch im zweiten Geschäftsjahr beantragt werden. Der Zinssatz beginnt effektiv bei ca. 3,71%.

Weitere Informationen finden sich auf dem Internetangebot der KfW-Bankengruppe (http://www.kfw.de)

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