Steuerfahndung – Wenn das Finanzamt zwei mal klingelt

In den letzten Tagen kam ich in den Genuss bei einem abendlichen Vortag einen Herren von der Steuerfahndung zu hören, der von seinem Berufsalltag erzählte. Leider ergaben sich durch seine Schilderungen keine Hinweise darauf, was besonders gut funktionieren würde, wenn man eben keine Steuern zahlen möchte, aber das sollte ja auch nicht das Ziel einer unternehmerischen Handlung sein.

Vielmehr möchte ich auf die Ratschläge zurückkommen, die er uns mit auf dem Weg gab, falls denn wirklich mal die Steuerfahndung vor der Tür steht.

Neben der eigenen Recherche der Steuerfahndung kann man auch durchaus durch Tipps von Nachbarn und Neidern in das Visier der Steuerfahndung gelangen. Das muss nicht unbedingt so enden, dass die Steuerfahndung dann auch mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür steht, aber es kann so enden. Wer also “Pseudogewerblich” bei Ebay verkauft oder andere Tätigkeiten ausübt, die eigentlich eine Selbständigkeit bedeuten, der kann schnell Besuch von den Herren und Damen bekommen.

Sobald eine Ermittlung eingeleitet wurde und auch erst dann kann die Steuerfahndung tätig werden und der Informationspool aus Banken, Schufa, Auslandsinformationen usw. gelangt auf den Schreibtisch des Fahnders. Bestätigt sich der Verdacht kommt es dann gerne zu einer Hausdurchsuchung. Hier sollte man gut nachlesen, denn die Durchsuchung erstreckt sich in der Regel auf komplette Häuser und Grundstücke. Wichtig ist hier aber auch darauf zu achten, auf wessen Räume denn nun der Durchsuchungsbeschluss lautet. So kam es in der Vergangenheit schon vor, dass die Damen und Herren der Steuerfahndung unverrichteter Dinge davonziehen mussten, weil die Rechtsform eines Unternehmens sich mittlerweile geändert hat.

Auch die Zeitpunkte sind für eine spätere Verteidigung von großer Bedeutung. Man sollte sich gerne Notizen über Uhrzeiten der Vernehmungen und auch der Durchsuchung machen. Als Beschuldigter hat man gegenüber der Steuerfahndung im Übrigen auch das Recht eine Aussage zu verweigern. Und von diesem Recht sollte man nach Möglichkeit auch Gebrauch machen. Während einer Hausdurchsuchung ist man in der Regel aber besser bedient, wenn man kooperativ handelt. Hat man eine abgeschlossene Schublade mit den Nacktfotos der Geliebten, sollte man diese auch freiwillig öffnen, denn solche Dinge sind für die Fahnder uninteressant. Wobei das sicher auch mit der körperlichen Verfassung der Abgelichteten in Relation steht.

Wer höflich ist und sich Aggressionen verkneift, der wird immer besser bedient sein, denn es ist nur menschlich, dass man Aggression oft mit Aggression begegnet.

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